DE – Forderungen

Hier die Petition : http://chng.it/RjchkCZq


Die Klimastreikbewegung hat sich schon immer für gute Lebensbedingungen der heutigen und zukünftigen Generationen eingesetzt. Um dies zu erreichen, fordert sie die Ausrufung des Klimanotstands, die Klimaneutralität bis 2030 im Inland und dass dies unter Respektierung der Klimagerechtigkeit erfolgt.

Der Klimastreik Freiburg fordert nun :

1. Ausstieg der Freiburger Finanzinstitute aus der Investition in fossile Energien

Die Freiburger Finanzinstitute, die Banken wie zum Beispiel die Freiburger Kantonalbank, aber auch Pensionskassen investieren massiv in fossile Brennstoffe. Diese Investitionen sind nicht nur aus ökologischer und sozialer Sicht kriminell, sondern auch wirtschaftlich riskant. Tatsächlich bringt uns die  Ölkrise, in welche wir uns momentan begeben und welche seit langem von Seiten von Umweltschützer*innen angekündigt wurde, das Einkommen der Freiburger*innen immer mehr in Gefahr. Es ist daher notwendig, sofort zu desinvestieren zugunsten anderer Industrien und Projekte, welche nachhaltig und verantwortungsbewusst agieren.

2. Gebäude, welche lokale Erwerbstätigkeiten und Nachhaltigkeit verbinden

Die Kalzinierung von Kalk, um Beton zu produzieren, emittiert grosse Mengen an CO2, und das sogar wenn es mithilfe erneuerbarer Energien gemacht wird. Mit den ökonomischen Strukturen unseres Kantons, welche mit Unternehmen und Arbeiter*innen ausgestattet sind, die in verschiedenen Domänen des Holzgewerbes spezialisiert sind, ist die Verwendung von Beton als Hauptkonstruktionsmaterial ökologisch wie auch ökonomisch widersinnig.

  1. Die Entwicklung von Heizungsnetzwerken, die mit Freiburger Holz betrieben werden, sowie Unterstützung bei der Installation von Wärmepumpen

Unser Kanton ist Standort einer starken Holzindustrie. Zudem sind die auf fossilen Energien basierenden Heizungsmöglichkeiten mittlerweile ökonomisch riskant geworden aufgrund der aktuellen Erdölkrise. Die Gemeinden müssen daher Heizungsnetzwerke entwickeln, wo die Bevölkerungsdichte dies zulässt. Der Kanton muss die Gemeinden dabei unterstützen, diese Aufgabe zu erfüllen. Den Menschen, die in dünn besiedelten Gebieten leben, muss der Kanton Heizungen ermöglichen, die mit so wenig Kohlenstoffemissionen wie möglich funktionieren, und den Besitzer*innen, welche nicht über ausreichende Ressourcen verfügen, um die erforderlichen Arbeiten durchführen zu können, Hilfe anbieten.

  1. Volksversammlungen zum Examinieren von Projekten und Entscheiden über Baubewilligungen

Die Stadt Bulle ist ein deutliches Beispiel einer Immobilienspekulation, welche von der Konstruktion und den reellen Bedürfnissen der Einwohner*innen losgelöst ist. Moderne Wohnungen werden ohne Unterbruch gebaut, während das schon bestehende Angebot keine Interessent*innen findet, trotz erschwinglichen Kauf- und Mietpreisen. Um solche ökonomisch riskante und ökologisch unsinnige Abweichungen zu verhindern, ist es nötig, dass die Bevölkerung einer Gemeinde selber über Baubewilligungen entscheiden kann.

Diese Aufgabe könnte der Gemeinderatsversammlung anvertraut werden, falls eine solche besteht, ansonsten können dafür Volksversammlungen eingesetzt werden, dies bedeutet eine Gruppe von Bürger*innen, die per Los aus der Bevölkerung gezogen würde und welche spezifisch für die Prüfung von Baubewilligungen bestimmt wäre. Dort würde die endgültige Entscheidung getroffen. 

3. Das Abschalten kommerzieller Beleuchtungen sowie diejenigen von Büros ausserhalb der Öffnungszeiten und die Installation von Bewegungsrezeptoren für die Strassenbeleuchtung

Die massive Beleuchtung in unseren Wohngebieten ist grösstenteils überflüssig und stellt einen unnötigen Stromverbrauch dar. Diese Lichtverschmutzung wirkt sich zudem auf Insekten und weitere Tierarten sehr schädlich aus. Die Strassenbeleuchtung, die kommerziellen Beleuchtungen sowie die Lichter von Büros müssen zu den Zeitpunkten, an denen sie nicht unerlässlich sind, verboten werden. Die Installation von Bewegungsrezeptoren für die Strassenbeleuchtung würde es ermöglichen, diese nur bei Bedarf einzuschalten.

4. Die Einführung von Mindestverkaufspreisen auf alle Lebensmittel, unabhängig von ihrer Herkunft

Heutzutage leiden die Schweizer Bäuerinnen und Bauern unter dem ungerechten Wettbewerb mit ausländischen Agrarproduzent*innen. Diese Konkurrenz bringt die Schweizer Bäuerinnen und Bauern in eine wirtschaftliche Notlage, die es undenkbar macht, eine Abwendung aus dem profitsteigerungsorientierten Modell, welches für die Umwelt und für die Gesundheit schädlich ist, vorzunehmen. Die Festlegung von Mindestkosten auf Lebensmittel würde es ermöglichen, den Preiswettbewerb auszuschalten, ohne gegen das internationale Recht zu verstossen, da die Massnahmen sowohl für Freiburger als auch für internationale Produkte gelten. Diese Massnahme müsste von verbindlichen Normen begleitet werden, die einen allmählichen Übergang zum agro-ökologischen, gesunderen und umweltfreundlichen Modell vorschreiben würden.

5. Das Verbot von kommerzieller Werbung im öffentlichen Raum

Ein*e Einwohner*in der Schweiz ist täglich zahlreichen Werbereklamen ausgesetzt; durchschnittlich zwischen 1000 und 2000. Dies stellt nicht nur einen erzwungenen Überfluss an Eindrücken für die Bevölkerung dar, sondern schafft zudem falsche Bedürfnisse und veranlasst uns zu übermässigem, extrem umweltschädlichem Konsum. Die Werbung nimmt somit unrechtmässig den öffentlichen Raum ein, wobei sie zugunsten von künstlerischen oder bürgerschaftlichen Initiativen beseitigt werden könnte.

6. Das Verbot der Verwendung jeglichen Einwegplastiks

Die Schweiz ist im Bezug auf ihren Plastikverbrauch ein Negativbeispiel : Pro Jahr produziert ein*e Schweizer*in ca. 100 kg Plastikabfälle, was auf mehr als das Dreifache des europäischen Durchschnittes kommt. Nur etwa die Hälfte des an Recyclingstellen gesammelten Kunststoffes kann überhaupt recycelt werden, was zu einer tatsächlichen Recyclingrate von knapp 25% beiträgt. Das Verbot der einmaligen Verwendung von Plastik wäre ein erster Schritt in Richtung nachhaltige Nutzung der Ressourcen.

7. Eine neue Raumplanungspolitik, welche ökonomische Aktivität in die Dörfer bringt und gut bezahlbare Mieten in der Stadt ermöglicht, um den Kommerz über kurze Distanzen zu fördern

Indem den Gemeinden die Möglichkeit gegeben wird, Unternehmenssteuersätze festzulegen, wird eine Konzentration von Unternehmen in den Städten herbeigeführt, dort wo die niedrigsten Steuersätze und die beste Infrastruktur zu finden sind. Gleichzeitig drängt die fehlende Regulierung der Mieten die Mittelschicht dazu, aufs Land zu ziehen, was zu einer geographischen Trennung zwischen Arbeits- und Wohnort führt. Darüber hinaus befinden sich die Menschen, die gezwungen sind, an die Randzonen zu ziehen, in Gebieten mit schlechten öffentlichen Verkehrsverbindungen. Das Problem des Automobilismus ist also auf eine schlechte Raumplanung zurückzuführen. Deshalb ist eine neue Raumpolitik nötig, welche darauf abzielt, die Wirtschaftstätigkeit wieder in die Dörfer und bezahlbare Mieten in die Städte zu bringen. 

8.    Die Einführung von ökologischen Verkehrsmöglichkeiten im ganzen Kanton durch

  1. Das Verbot von privaten Motorfahrzeugen in der Stadt, mit Ausnahme von Personen mit eingeschränkter Mobilität
  1. Ein erweitertes und kostenloses Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln in den Agglomerationen und ländlichen Gebieten 
  1. Die Umstrukturierung des urbanen Raums für den Langsamverkehr, welcher bisher vom Autoverkehr genutzt wurde

In der Schweiz werden 30% der Treibhausgasemissionen durch den Strassenverkehr verursacht. Um diese Zahl zu verringern, müssen wir andere Verkehrsmittel wie Fahrräder und öffentliche Verkehrsmittel bevorzugen und die Nutzung von privaten Motorfahrzeugen reduzieren. Die Bemühungen sollen jedoch nicht nur individuell erfolgen; es ist die Aufgabe des Staates, das Angebot und die Qualität der Alternativen zu verbessern. Gleichzeitig bietet dies auch eine gute Gelegenheit, die Stadt attraktiver zu machen, zum Beispiel durch weniger Lärmbelastung und mehr Fahrradwege und Grünflächen.

9. Die Zuschreibung von 500 Millionen Schweizer Franken für die Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltzerstörung

Ein Teil des kantonalen Vermögens, welches mehr als eine Milliarde Franken beträgt, soll für den ökologischen Übergang vorgesehen werden. Dieses Anfangskapital würde zur Sanierung von Gebäuden, zur Förderung erneuerbarer und lokaler Energie, nachhaltiger Landwirtschaft und Mobilität, und zur Finanzierung von Projekten, welche etwas gegen die Klima- und Umweltzerstörung machen, verwendet werden. Der Kanton Freiburg verfügt in diesen Wirtschaftsbereichen über innovative und dynamische Unternehmen. Diese würden dank der kantonalen Subventionen und der Investitionen privater Akteur*innen von den durchgeführten Projekten profitieren und so zum Übergang der kantonalen Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit beitragen.

10. Die Schaffung eines ökologischen Übergangseinkommens für jede Person, die eine ökologische oder soziale Tätigkeit ausübt oder auf eine solche umstellt

Die Klimakrise zwingt bereits heute viele Menschen zu einem Berufswechsel. Ein Phänomen, das in Zukunft viel häufiger auftreten wird, ob wegen der durch die Klimakrise herbeigeführten technischen Unmachbarkeit oder einer bewusst gewählten Transition. Deshalb müssen wir ein Grundeinkommen einführen, welches all denjenigen ausgezahlt wird, die bereits eine Tätigkeit mit positiven ökologischen oder sozialen Auswirkungen ausüben oder auf eine umweltfreundliche Berufstätigkeit umstellen. Eine Liste dieser Tätigkeiten würde von kompetenten Behörden erstellt. Dies würde es ermöglichen, einerseits einen sozial gerechten Übergang zu schaffen und andererseits Initiativen mit positiven Auswirkungen auf uns Menschen und unsere Umwelt zu fördern.

Für ein besseres, gerechteres und beständigeres Freiburg,

Freundschaftlich,

Die Klimastreikbewegung Freiburg